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Die Stärkung der schulischen Eigenverantwortung soll Schulen durch die Übernahme von mehr Verantwortung und Entscheidungsbefugnis in die Lage versetzen, zielgerichtet und systematisch die Qualität ihrer Arbeit zu entwickeln und so die durch den gesellschaftlichen Wandel bedingten Veränderungen besser bewältigen zu können. Sie bettet sich ein in das Modernisierungskonzept der Landesregierung, das auf die Verschlankung von Verwaltungsabläufen in allen Bereichen abzielt.
Die Stärkung der schulischen Eigenverantwortung ist Leitgedanke für die Schulentwicklung in Schleswig-Holstein. Dies ist seit 1998 im Schulgesetz gesetzlich verankert. Zentrales Instrument zur Stärkung der schulischen Eigenverantwortung ist das Schulprogramm. Alle Schulen haben inzwischen ihr Schulprogramm erstellt und sind zu seiner regelmäßigen Überprüfung verpflichtet.
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